Die Übergangszeit für die neue Farbkennzeichnung sollte entsprechend der Norm im Juni 2006 auslaufen.
Da für einen Teil der Druckgasflaschen die neue Farbkennzeichnung noch nicht vollständig umgestellt werden konnte, wird empfohlen, die Kennzeichnung »N« bei den Druckgasflaschen, bei denen eine Verwechslungsgefahr besteht und bei Druckgasflaschen mit gefährlichen Gasen (z. B. toxisch, korrosiv) weiterhin bis zum Juni 2009 aufzubringen.
Die Verlängerung ist notwendig, da nach Veröffentlichung der Norm zuerst mit der Umstellung medizinischer Druckgasflaschen begonnen wurde und die Umstellung für Industriegase erst ab 1998/99 folgte. Der IGV bereitet eine überarbeitete Fassung der "Information zur neuen Farbkennzeichnung nach DIN EN 1089-3" vor.
für Gase und Gasgemische, die nicht nach Tafel 2 und 3 speziell festgelegt sind.

Die Schulter wird nur mit der Farbe der primären Gefährdung gekennzeichnet. Auf die farbliche Darstellung von 2 Gefährdungseigenschaften (z.B. giftig/ ätzend und entzündbar) in Form von Ringen oder Quadranten wird verzichtet.
| Farbtabelle nach Norm | RAL-Nummer | RAL-Bezeichnung |
| gelb | 1018 | zinkgelb |
| rot | 3000 | feuerrot |
| hellblau | 5012 | lichtblau |
| leuchtendes Grün | 6018 | gelbgrün |
| kastanienbraun | 3009 | oxidrot |
| weiß | 9010 | reinweiß |
| blau | 5010 | enzianblau |
| dunkelgrün | 6001 | smaragdgrün |
| schwarz | 9005 | tiefschwarz |
| grau | 7037 | staubgrau |
| braun | 8008 | olivbraun |
für gebräuchliche Gase Farbe des Flaschenmantels:
Siehe Kennzeichnungsgrundsätze und Vereinbarungen.

Ringförmige Kennzeichnung mit den Farben der zwei Komponenten des Gasgemisches. Farbe des Flaschenmantels:
Siehe Kennzeichnungsgrundsätze und Vereinbarungen.



Um Verwechslungen zu vermeiden, wird die Umstellung von Flaschen für technischen Sauerstoff erst dann erfolgen, wenn die Umstellung der Flaschen für medizinischen Sauerstoff abgeschlossen ist.
Der Gefahrgutaufkleber enthält die verbindlichen Angaben über den Inhalt der Gasflasche!
Die Form und Gestaltung des abgebildeten Aufklebers können je nach Gasehersteller abweichen. Text und Symbole entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Bei Spezialgasen können die Angaben nach Transportrecht (GGVSE/ ADR) und Gefahrstoffverordnung wegen Platzmangels auch auf mehrere Aufkleber verteilt sein.

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